Beschluss
7 B 2582/23
VG Oldenburg, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGOLDBG:2024:0215.7B2582.23.00
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Leitsätze
Es liegen hinsichtlich des Pflanzenschutzmittel Mamba hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht aus Art. 28 i.V.m. Art. 52 VO (EG) 1107/2009 vorliegt, wenn die stoffliche Zusammensetzung der Parallelhandelsprodukte von der zugelassenen Formel des Referenzproduktes abweicht.
Entscheidungsgründe
Es liegen hinsichtlich des Pflanzenschutzmittel Mamba hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht aus Art. 28 i.V.m. Art. 52 VO (EG) 1107/2009 vorliegt, wenn die stoffliche Zusammensetzung der Parallelhandelsprodukte von der zugelassenen Formel des Referenzproduktes abweicht.