Beschluss
6 A 22/23
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0811.6A22.23.00
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Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizvollzugsobersekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungserfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizvollzugsobersekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungserfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.