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Beschluss

6 A 22/23

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2025:0811.6A22.23.00
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Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizvollzugsobersekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungserfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.

 

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizvollzugsobersekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungserfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.