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Beschluss

2 A 47/24

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.2A47.24.00
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Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.082,90 Euro festgesetzt.

 

Entscheidungsgründe
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.082,90 Euro festgesetzt.