Beschluss
2 A 47/24
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.2A47.24.00
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Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.082,90 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.082,90 Euro festgesetzt.