Beschluss
6 A 5/23
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0205.6A5.23.00
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Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommissaranwärterin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommissaranwärterin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung wendet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.