Beschluss
13 B 1178/24
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1219.13B1178.24.00
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Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer die Vollziehung der angefochtenen Ordnungsverfügung für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aussetzenden Zwischenregelung wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer die Vollziehung der angefochtenen Ordnungsverfügung für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aussetzenden Zwischenregelung wird abgelehnt.