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Beschluss

6 A 1067/22

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:1106.6A1067.22.00
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Leitsätze

Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer ehemaligen Rechtsreferendarin, die die Abgeltung weiteren während des Referendariats nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs begehrt.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 1.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer ehemaligen Rechtsreferendarin, die die Abgeltung weiteren während des Referendariats nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs begehrt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 1.000 Euro festgesetzt.