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Beschluss

10 B 507/24

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:0723.10B507.24.00
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Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je ½.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.800 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je ½. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.800 Euro festgesetzt.