Beschluss
4 A 3986/19
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0525.4A3986.19.00
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Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.9.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt die Beklagte. Hiervon ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beigeladenen zu 2. und 3. je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1. sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird eingestellt. Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.9.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist wirkungslos. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt die Beklagte. Hiervon ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beigeladenen zu 2. und 3. je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1. sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.