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Beschluss

6 A 2253/20

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2022:1215.6A2253.20.00
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Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers um eine Hochschulprofessur, dessen Klage auf die Verpflichtung der Beklagten, ihn zu ernennen, hilfsweise auf Verurteilung der Beklagten zur Schadensersatzleistung erfolglos geblieben ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.

 

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers um eine Hochschulprofessur, dessen Klage auf die Verpflichtung der Beklagten, ihn zu ernennen, hilfsweise auf Verurteilung der Beklagten zur Schadensersatzleistung erfolglos geblieben ist. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.