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Beschluss

6 B 1157/22

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2022:1122.6B1157.22.00
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Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Grundschulrektorin gegen die Ablehnung eines Rechtsschutzantrags, gerichtet auf eine vorläufige Untersagung der Neubesetzung ihres früheren Dienstpostens nach ihrer sofort vollziehbaren Versetzung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolglose Beschwerde einer Grundschulrektorin gegen die Ablehnung eines Rechtsschutzantrags, gerichtet auf eine vorläufige Untersagung der Neubesetzung ihres früheren Dienstpostens nach ihrer sofort vollziehbaren Versetzung. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 5.000,00 Euro festgesetzt.