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Beschluss

6 B 870/22

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2022:1027.6B870.22.00
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Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Regierungsoberinspektors gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu seiner Wiedereingliederung trotz eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens zu verpflichten.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolglose Beschwerde eines Regierungsoberinspektors gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu seiner Wiedereingliederung trotz eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens zu verpflichten. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.