Beschluss
5 A 2551/20
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0420.5A2551.20.00
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Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. August 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. August 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.