Beschluss
6 E 652/21
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0816.6E652.21.00
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Leitsätze
Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf vorläufige Untersagung der Stellenbesetzung gerichteten Konkurrentenstreitverfahren.
Tenor
Der Streitwert wird unter Änderung von Ziffer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Januar 2021 auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf vorläufige Untersagung der Stellenbesetzung gerichteten Konkurrentenstreitverfahren. Der Streitwert wird unter Änderung von Ziffer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Januar 2021 auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.