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Beschluss

6 E 652/21

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2021:0816.6E652.21.00
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Leitsätze

Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf vorläufige Untersagung der Stellenbesetzung gerichteten Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Der Streitwert wird unter Änderung von Ziffer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Januar 2021 auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf vorläufige Untersagung der Stellenbesetzung gerichteten Konkurrentenstreitverfahren. Der Streitwert wird unter Änderung von Ziffer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Januar 2021 auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.