Beschluss
10 E 73/21
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0419.10E73.21.00
1mal zitiert
Zitationsnetzwerk
1 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung auf 350.000 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet
Entscheidungsgründe
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung auf 350.000 Euro festgesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet