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Beschluss

9 A 1692/17

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2020:0409.9A1692.17.00
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Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 4.914,60 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 4.914,60 Euro festgesetzt.