Beschluss
6 A 1749/16
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0412.6A1749.16.00
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Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Kriminalrätin, deren Klage auf die Fortführung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens und ihre Beförderung, hilfsweise auf Gewährung von Schadensersatz gerichtet ist.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 30.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Kriminalrätin, deren Klage auf die Fortführung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens und ihre Beförderung, hilfsweise auf Gewährung von Schadensersatz gerichtet ist. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 30.000 Euro festgesetzt.