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Beschluss

13 B 936/16

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2016:1219.13B936.16.00
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Leitsätze

Zur Anfechtbarkeit der Entgeltgenehmigung E-POSTBRIEF durch einen Dritten.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Koten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Zur Anfechtbarkeit der Entgeltgenehmigung E-POSTBRIEF durch einen Dritten. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Koten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50.000 Euro festgesetzt.