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Beschluss

9 A 425/15

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2015:0327.9A425.15.00
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Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 5. zu ¼ sowie die Kläger zu 1. und 2., zu 3. und 4. sowie zu 6. und 7. zu je ¼ jeweils als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 5. zu ¼ sowie die Kläger zu 1. und 2., zu 3. und 4. sowie zu 6. und 7. zu je ¼ jeweils als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt.