Beschluss
6 A 337/13
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1017.6A337.13.00
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Leitsätze
Erfogloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Gewerbeamtsrats, der sich gegen eine ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfogloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Gewerbeamtsrats, der sich gegen eine ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.