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Beschluss

13 A 3021/11

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2013:0723.13A3021.11.00
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Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. November 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsver-fahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. November 2011 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsver-fahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.