Beschluss
2 A 1705/10
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0306.2A1705.10.00
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Tenor
Soweit die Klägerinnen zu 4. und 5. den Zulassungsantrag zurückgenommen haben, wird das Zulassungsverfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Zulassungsantrag abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu jeweils einem Fünftel.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 25.000,- Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Soweit die Klägerinnen zu 4. und 5. den Zulassungsantrag zurückgenommen haben, wird das Zulassungsverfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Zulassungsantrag abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu jeweils einem Fünftel. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 25.000,- Euro festgesetzt.