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Beschluss

4 B 1177/12

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2012:1210.4B1177.12.00
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Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der angefochtene Beschluss teilweise geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird insgesamt abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der angefochtene Beschluss teilweise geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird insgesamt abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.