Beschluss
7 K 285/09
Verwaltungsgericht Köln, Entscheidung vom
VerwaltungsgerichtsbarkeitECLI:DE:VGK:2009:1019.7K285.09.00
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Entscheidungsgründe
Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1 Gründe: 2 Die Klägerin hat am 16.10.09 die Klage zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das Verfahren einzustellen. 3 Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO. 4 Der festgesetzte Streitwert entspricht dem gesetzlichen Auffangstreitwert im Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 52 Abs. 2 GKG).