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Urteil

4 K 5520/06

Verwaltungsgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGK:2007:1026.4K5520.06.00
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Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 9. August 2006 und der Widerspruchsbescheid vom 7. Dezember 2006 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe
Der Bescheid der Beklagten vom 9. August 2006 und der Widerspruchsbescheid vom 7. Dezember 2006 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.