Urteil
4 K 5520/06
Verwaltungsgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGK:2007:1026.4K5520.06.00
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Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 9. August 2006 und der Widerspruchsbescheid vom 7. Dezember 2006 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Entscheidungsgründe
Der Bescheid der Beklagten vom 9. August 2006 und der Widerspruchsbescheid vom 7. Dezember 2006 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.