Beschluss
2 B 7190/25
VG Hannover, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGHANNO:2025:0806.2B7190.25.00
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Leitsätze
Das Gericht folgt zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. April 2025 (-1 C 18.24 -) für den von ihr umfassten Personenkreis der in Griechenland anerkannten, nichtvulnerablen, arbeitsfähigen, gesunden und alleinstehenden jungen, männlichen Schutzberechtigten. Diese Rechtsprechung kann aber nicht ohne Weiteres auf die hier in Rede stehende Personengruppe der in Griechenland als schutzberechtigt anerkannten kinderlosen Ehepaare zur Anwendung gebracht werden.
Entscheidungsgründe
Das Gericht folgt zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. April 2025 (-1 C 18.24 -) für den von ihr umfassten Personenkreis der in Griechenland anerkannten, nichtvulnerablen, arbeitsfähigen, gesunden und alleinstehenden jungen, männlichen Schutzberechtigten. Diese Rechtsprechung kann aber nicht ohne Weiteres auf die hier in Rede stehende Personengruppe der in Griechenland als schutzberechtigt anerkannten kinderlosen Ehepaare zur Anwendung gebracht werden.