Beschluss
15 B 2388/25
VG Hannover, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGHANNO:2025:0410.15B2388.25.00
3mal zitiert
Zitationsnetzwerk
3 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
1. Die spanische Politik ist derzeit geprägt von dem insgesamt migrationsfreundlichen Kurs der links-sozialistischen Regierung, zugleich jedoch auch von starken Abschottungstendenzen gegenüber Geflüchteten aus afrikanischen Ländern. Gesellschaftlich nehmen wie in der gesamten EU rassistische Einstellungen zu, welche die Regierung jedoch durch Gegenmaßnahmen einzudämmen versucht. 2. Das spanische Aufnahmesystem ist ganzheitlich und unterstützt die Antragsteller bzw. die Begünstigten internationalen Schutzes vom Zeitpunkt der Einreichung des Asylantrags bis zum Abschluss des Integrationsprozesses. 3. Asylsuchende sind in Spanien mit Hürden beim Zugang zum Asylverfahren und zum Aufnahmesystem konfrontiert. Sie müssen durchschnittlich neun Monate auf einen Termin für die formelle Einreichung ihrer Asylanträge warten. Dublin-Rückkehrer werden jedoch bei der Vergabe von Terminen für die Formalisierung ihres Antrags priorisiert. 4. Schon aufgrund des formlosen Asylgesuchs gelten Geflüchtete in Spanien als aufenthaltsberechtigt. Während der Wartezeit auf die Formalisierung ihres Antrags ist jedoch ihr Zugang zu den materiellen Aufnahmebedingungen, insbesondere zu einer staatlichen Unterkunft, beeinträchtigt. 5. Spanien bemüht sich aktiv um die Stärkung seines Aufnahmesystems und die Erfassung und Reduzierung von Obdachlosigkeit. 6. Die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 60 Monate ist ohne besondere Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller nach einer Ausreise oder Abschiebung so lange wie gesetzlich höchstens erlaubt vom Bundesgebiet fernzuhalten ist, ermessensfehlerhaft.
Entscheidungsgründe
1. Die spanische Politik ist derzeit geprägt von dem insgesamt migrationsfreundlichen Kurs der links-sozialistischen Regierung, zugleich jedoch auch von starken Abschottungstendenzen gegenüber Geflüchteten aus afrikanischen Ländern. Gesellschaftlich nehmen wie in der gesamten EU rassistische Einstellungen zu, welche die Regierung jedoch durch Gegenmaßnahmen einzudämmen versucht. 2. Das spanische Aufnahmesystem ist ganzheitlich und unterstützt die Antragsteller bzw. die Begünstigten internationalen Schutzes vom Zeitpunkt der Einreichung des Asylantrags bis zum Abschluss des Integrationsprozesses. 3. Asylsuchende sind in Spanien mit Hürden beim Zugang zum Asylverfahren und zum Aufnahmesystem konfrontiert. Sie müssen durchschnittlich neun Monate auf einen Termin für die formelle Einreichung ihrer Asylanträge warten. Dublin-Rückkehrer werden jedoch bei der Vergabe von Terminen für die Formalisierung ihres Antrags priorisiert. 4. Schon aufgrund des formlosen Asylgesuchs gelten Geflüchtete in Spanien als aufenthaltsberechtigt. Während der Wartezeit auf die Formalisierung ihres Antrags ist jedoch ihr Zugang zu den materiellen Aufnahmebedingungen, insbesondere zu einer staatlichen Unterkunft, beeinträchtigt. 5. Spanien bemüht sich aktiv um die Stärkung seines Aufnahmesystems und die Erfassung und Reduzierung von Obdachlosigkeit. 6. Die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 60 Monate ist ohne besondere Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller nach einer Ausreise oder Abschiebung so lange wie gesetzlich höchstens erlaubt vom Bundesgebiet fernzuhalten ist, ermessensfehlerhaft.