OffeneUrteileSuche
Urteil

15 A 984/23

VG Hannover, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGHANNO:2025:0206.15A984.23.00
2mal zitiert

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
1. Begünstigten internationalen Schutzes, die unter psychischen Erkrankungen leiden, droht in Rumänien wegen verringerter eigener Ressourcen zur Bewältigung der allgemein schwierigen Lebensumstände, unzureichender medizinischer Behandlungsmöglichkeiten und gesellschaftlich verbreiteter Stigmatisierung Verelendung in Form von Obdachlosigkeit. 2. Anerkannte Schutzberechtigte, die nach Rumänien rückgeführt werden, haben dort in aller Regel keinen Zugang mehr zum staatlichen Integrationsprogramm und den damit verbundenen Unterstützungsleistungen wie Aufnahme in staatliche Unterkünfte oder finanzielle Beihilfen. 3. Rumänische Behörden scheinen Schwierigkeiten zu haben bei der zuverlässigen Identifizierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, sodass deren Vulnerabilität keine besondere staatliche Unterstützung garantiert.
Entscheidungsgründe
1. Begünstigten internationalen Schutzes, die unter psychischen Erkrankungen leiden, droht in Rumänien wegen verringerter eigener Ressourcen zur Bewältigung der allgemein schwierigen Lebensumstände, unzureichender medizinischer Behandlungsmöglichkeiten und gesellschaftlich verbreiteter Stigmatisierung Verelendung in Form von Obdachlosigkeit. 2. Anerkannte Schutzberechtigte, die nach Rumänien rückgeführt werden, haben dort in aller Regel keinen Zugang mehr zum staatlichen Integrationsprogramm und den damit verbundenen Unterstützungsleistungen wie Aufnahme in staatliche Unterkünfte oder finanzielle Beihilfen. 3. Rumänische Behörden scheinen Schwierigkeiten zu haben bei der zuverlässigen Identifizierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, sodass deren Vulnerabilität keine besondere staatliche Unterstützung garantiert.