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Beschluss

3 B 241/24

VG Hannover, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGHANNO:2024:0130.3B241.24.00
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Leitsätze
Ein unter dreijähriges Kind, das bereits einen bedarfsgerechten Tagesbetreuungsplatz in Anspruch nimmt oder dem vom zuständigen Jugendhilfeträger ein bedarfsgerechter Betreuungsplatz bereits nachgewiesen worden war, den es nachfolgend nicht in Anspruch genommen hat, kann vom Jugendhilfeträger nicht die Zuweisung eines bestimmten anderen Betreuungsplatzes verlangen, der seinerseits bereits einem anderen anspruchberechtigten Kind zugewiesen ist. Weist der zuständige Jugendhilfeträger einem nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII anspruchsberechtigten Kind einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz nach, hat er damit den Anspruch disees Kindes auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes auch dann anspruchserfüllend befriedigt, wenn der Platz nachfolgend tatsächlich nicht zur Betreuung des Kindes in Anspruch genommen und sodann anderweitig besetzt wird; das Kind kann in einer solchen Situation nicht gleichrangig am Auswahlverfahren für einen anderen Betreuungsplatz teilnehmen.
Entscheidungsgründe
Ein unter dreijähriges Kind, das bereits einen bedarfsgerechten Tagesbetreuungsplatz in Anspruch nimmt oder dem vom zuständigen Jugendhilfeträger ein bedarfsgerechter Betreuungsplatz bereits nachgewiesen worden war, den es nachfolgend nicht in Anspruch genommen hat, kann vom Jugendhilfeträger nicht die Zuweisung eines bestimmten anderen Betreuungsplatzes verlangen, der seinerseits bereits einem anderen anspruchberechtigten Kind zugewiesen ist. Weist der zuständige Jugendhilfeträger einem nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII anspruchsberechtigten Kind einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz nach, hat er damit den Anspruch disees Kindes auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes auch dann anspruchserfüllend befriedigt, wenn der Platz nachfolgend tatsächlich nicht zur Betreuung des Kindes in Anspruch genommen und sodann anderweitig besetzt wird; das Kind kann in einer solchen Situation nicht gleichrangig am Auswahlverfahren für einen anderen Betreuungsplatz teilnehmen.