Beschluss
3 B 768/25
VG Göttingen, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGGOETT:2025:1014.3B768.25.00
1mal zitiert
1Normen
Zitationsnetzwerk
1 Entscheidungen · 1 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Statthafte Antragsart im einstweiligen Rechtsschutz ist bei Ablehnung eines Folgeantrags im Asylverfahren ein Antrag nach § 123 VwGO .
Entscheidungsgründe
Statthafte Antragsart im einstweiligen Rechtsschutz ist bei Ablehnung eines Folgeantrags im Asylverfahren ein Antrag nach § 123 VwGO .