Urteil
2 A 26/21
VG Braunschweig, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGBRAUN:2024:0404.2A26.21.00
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Leitsätze
1. Die Frage der notwendigen Verfolgungsdichte im Rahmen der Gruppenverfolgung kann offenbleiben, wenn eine geschlechtsspezifische Verfolgung der jeweiligen Asylsuchenden angesichts der individuellen Umstände ihres Falles beachtlich wahrscheinlich ist. 2. Auch bei verheirateten Frauen und Müttern kann eine "Verwestlichung" anzunehmen sein. 3. Maßgeblich für die "Verwestlichung" einer Asylsuchenden ist die Frage, inwiefern sie bereit ist, patriarchalische Rollenvorstellungen zu akzeptieren und sich sowohl ihrem Partner als auch anderen Männern unterzuordnen. Für eine "Verwestlichung" sprechen der Wille zu einer selbstbestimmten Lebensführung, die Offenheit gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Werten, die Bereitschaft, die eigene Meinung auch gegen Widerstände zu verteidigen, und das Bestreben, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen. 4. Die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Yeziden wirkt auch für "verwestlichte" irakische Frauen gefahrerhöhend, ebenso das Fehlen eines schützenden (Groß-)Familienverbandes und prekäre Lebensverhältnisse im Herkunftsland.
Entscheidungsgründe
1. Die Frage der notwendigen Verfolgungsdichte im Rahmen der Gruppenverfolgung kann offenbleiben, wenn eine geschlechtsspezifische Verfolgung der jeweiligen Asylsuchenden angesichts der individuellen Umstände ihres Falles beachtlich wahrscheinlich ist. 2. Auch bei verheirateten Frauen und Müttern kann eine "Verwestlichung" anzunehmen sein. 3. Maßgeblich für die "Verwestlichung" einer Asylsuchenden ist die Frage, inwiefern sie bereit ist, patriarchalische Rollenvorstellungen zu akzeptieren und sich sowohl ihrem Partner als auch anderen Männern unterzuordnen. Für eine "Verwestlichung" sprechen der Wille zu einer selbstbestimmten Lebensführung, die Offenheit gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Werten, die Bereitschaft, die eigene Meinung auch gegen Widerstände zu verteidigen, und das Bestreben, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen. 4. Die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Yeziden wirkt auch für "verwestlichte" irakische Frauen gefahrerhöhend, ebenso das Fehlen eines schützenden (Groß-)Familienverbandes und prekäre Lebensverhältnisse im Herkunftsland.