10 K 2477/21
Verwaltungsgericht Aachen, Entscheidung vom
Zitationsnetzwerk
3 Entscheidungen · 0 Normen
Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ableh- nungsbescheids vom 3. November 2021 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 2. April 2019 auf Ertei- lung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Stra- ßenraum der Beklagten mit Ausnahme der Standorte An der Lünette 7, Jan-von-Werth-Straße 35 und Am Mühlenteich 2, unter Beachtung der Rechtsauffas- sung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheits- leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre- ckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.