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Urteil

10 K 2477/21

Verwaltungsgericht Aachen, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGAC:2023:0425.10K2477.21.00
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Leitsätze

Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ableh- nungsbescheids vom 3. November 2021 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 2. April 2019 auf Ertei- lung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Stra- ßenraum der Beklagten mit Ausnahme der Standorte An der Lünette 7, Jan-von-Werth-Straße 35 und Am Mühlenteich 2, unter Beachtung der Rechtsauffas- sung des Gerichts neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheits- leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre- ckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ableh- nungsbescheids vom 3. November 2021 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 2. April 2019 auf Ertei- lung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Stra- ßenraum der Beklagten mit Ausnahme der Standorte An der Lünette 7, Jan-von-Werth-Straße 35 und Am Mühlenteich 2, unter Beachtung der Rechtsauffas- sung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheits- leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre- ckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.