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Urteil

1 KN 101/23

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2024:0515.1KN101.23.00
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Leitsätze
1. Überplant eine Gemeinde mittels eines Angebotsbebauungsplans ein Grundstück, das mit privatrechtlichen Baubeschränkungen und Grunddienstbarkeiten belegt ist, muss sie diese auch dann nicht in ihre Abwägung einstellen, wenn der Plan eine über die Beschränkungen hinausgehende Bebauung ermöglicht (Bestätigung des Senatsurt. v. 12.5.2022 - 1 KN 14/20 -, juris). 2. Überplant eine Gemeinde mit einem Angebotsbebauungsplan ein bereits bebautes größeres Gebiet, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen, muss sie grundsätzlich nicht von Amts wegen ermitteln, ob alle Grundeigentümer von den gebotenen Möglichkeiten Gebrauch machen oder die Realisierung unter Nutzung privater Rechte verhindern wollen.
Entscheidungsgründe
1. Überplant eine Gemeinde mittels eines Angebotsbebauungsplans ein Grundstück, das mit privatrechtlichen Baubeschränkungen und Grunddienstbarkeiten belegt ist, muss sie diese auch dann nicht in ihre Abwägung einstellen, wenn der Plan eine über die Beschränkungen hinausgehende Bebauung ermöglicht (Bestätigung des Senatsurt. v. 12.5.2022 - 1 KN 14/20 -, juris). 2. Überplant eine Gemeinde mit einem Angebotsbebauungsplan ein bereits bebautes größeres Gebiet, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen, muss sie grundsätzlich nicht von Amts wegen ermitteln, ob alle Grundeigentümer von den gebotenen Möglichkeiten Gebrauch machen oder die Realisierung unter Nutzung privater Rechte verhindern wollen.