Beschluss
14 LA 53/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:0425.14LA53.23.00
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Leitsätze
1. Zu den Darlegungsanforderungen bei neuem Tatsachenvortrag im Zulassungsverfahren. 2. Lehnt die Widerspruchsbehörde die beantragte Wiedereinsetzung ab und weist sie den Widerspruch wegen Versäumen der Widerspruchsfrist als unzulässig zurück, ist das Gericht ist im Klageverfahren befugt, über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entscheiden. 3. Zur Reichweite des Untersuchungsgrundsatzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Widerspruchsfrist.
Entscheidungsgründe
1. Zu den Darlegungsanforderungen bei neuem Tatsachenvortrag im Zulassungsverfahren. 2. Lehnt die Widerspruchsbehörde die beantragte Wiedereinsetzung ab und weist sie den Widerspruch wegen Versäumen der Widerspruchsfrist als unzulässig zurück, ist das Gericht ist im Klageverfahren befugt, über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entscheiden. 3. Zur Reichweite des Untersuchungsgrundsatzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Widerspruchsfrist.