Beschluss
14 LA 136/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:0312.14LA136.23.00
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Leitsätze
Die vermögensrechtliche Zuordnung eines Depots oder Kontos richtet sich nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen. Erforderlich ist eine Auslegung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles.
Entscheidungsgründe
Die vermögensrechtliche Zuordnung eines Depots oder Kontos richtet sich nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen. Erforderlich ist eine Auslegung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles.