Beschluss
5 ME 115/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:0115.5ME115.23.00
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Leitsätze
Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit kann darauf gestützt werden, dass sich dieser ohne hinreichenden Grund einer Untersuchungsanordnung nach § 44 Abs. 6 BBG entzieht, wenn diese Untersuchungsaufforderung rechtmäßig ist.
Entscheidungsgründe
Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit kann darauf gestützt werden, dass sich dieser ohne hinreichenden Grund einer Untersuchungsanordnung nach § 44 Abs. 6 BBG entzieht, wenn diese Untersuchungsaufforderung rechtmäßig ist.