Beschluss
10 LC 13/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2023:1205.10LC13.23.00
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Leitsätze
Das Günstigkeitsprinzip nach Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 2988/95 ist wegen eines Systemwechsels durch die GAP-Reform 2023 im Hinblick auf den Wegfall der Sanktionen im Rahmen der neuen Verordnungen (EU) Nr. 2021/2115 und Nr. 2021/2116 für Cross-Compliance-Verstöße bei der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nicht anwendbar.
Entscheidungsgründe
Das Günstigkeitsprinzip nach Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 2988/95 ist wegen eines Systemwechsels durch die GAP-Reform 2023 im Hinblick auf den Wegfall der Sanktionen im Rahmen der neuen Verordnungen (EU) Nr. 2021/2115 und Nr. 2021/2116 für Cross-Compliance-Verstöße bei der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nicht anwendbar.