Urteil
2 U 128/23
OLG Oldenburg, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGOL:2024:0423.2U128.23.00
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Leitsätze
Ein zur Fälligkeit der Werklohnforderung führendes Abrechnungsverhältnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Bauvertrages gem. § 103 InsO abgelehnt hat.
Entscheidungsgründe
Ein zur Fälligkeit der Werklohnforderung führendes Abrechnungsverhältnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Bauvertrages gem. § 103 InsO abgelehnt hat.