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Urteil

1 ORs 46/23

OLG Oldenburg, Entscheidung vom

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Leitsätze
Es ist im Wege der Auslegung durch den Tatrichter festzustellen, ob sich die Verwendung eines sog. Judensterns mit der Aufschrift "Ungeimpft" in sozialen Medien über die Gleichstellung der für Ungeimpfte mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie einhergehenden Einschränkungen mit den durch die nationalsozialistische "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" vom 1. September 1941 verbundenen Beschränkungen hinaus auch als Verharmlosung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermordes i.S.d. § 6 VStGB darstellt.
Entscheidungsgründe
Es ist im Wege der Auslegung durch den Tatrichter festzustellen, ob sich die Verwendung eines sog. Judensterns mit der Aufschrift "Ungeimpft" in sozialen Medien über die Gleichstellung der für Ungeimpfte mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie einhergehenden Einschränkungen mit den durch die nationalsozialistische "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" vom 1. September 1941 verbundenen Beschränkungen hinaus auch als Verharmlosung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermordes i.S.d. § 6 VStGB darstellt.