2 Wx 243/21 2 Wx 245-250/21
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
Zitationsnetzwerk
2 Entscheidungen · 0 Normen
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 05.08.2020 wird der am 30.07.2020 erlassene Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts – Grundbuchamts – Köln (MH-23796-20) teilweise aufgehoben und der unter Ziffer I festgesetzte Geschäftswert für die Eintragung der Dienstbarkeit Abt. II Nr. 5 auf 118.800 € abgeändert.
Die Sache wird im Übrigen – wegen der Wertfestsetzung zu Ziffer II des angegriffenen Beschlusses - unter Aufhebung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses des Rechtspflegers des Amtsgerichts Köln vom 05.08.2021 – MH-23796-20 - zur Entscheidung über die Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 05.08.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – vom 30.07.2020 erneut dem Amtsgericht Köln zurückgegeben.
Kosten des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht werden nicht erhoben.