10 WF 60/17
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
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Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 03.03.2017 - 12 F 176/16 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags wird dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt N, F bewilligt.
Ihm wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 79,00 € ab dem 01.06.2017 zu zahlen.
Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss nach § 120a ZPO abgeändert werden.
Die Gebühr Nr. 1912 FamGKG wird wegen Teilerfolg des Rechtsmittels auf die Hälfte ermäßigt.