OffeneUrteileSuche
Beschluss

5 U 189/14

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2015:0923.5U189.14.00
1Zitate
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

1.

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 12.11.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 8/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).

Entscheidungsgründe
1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 12.11.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 8/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).