Beschluss
2 Ws 366/15
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2015:0617.2WS366.15.00
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Leitsätze
Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der anstehenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 67e StGB abgelehnt wird, ist in entsprechender Anwendung von § 305 Satz 1 StPO nicht isoliert anfechtbar.
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der anstehenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 67e StGB abgelehnt wird, ist in entsprechender Anwendung von § 305 Satz 1 StPO nicht isoliert anfechtbar. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.