Beschluss
7 VA 1/15
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2015:0327.7VA1.15.00
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Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, über den im Rahmen des Ermittlungsverfahrens 1 Js 1128/14 gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen auf Einsicht in die Betreuungsakte Amtsgericht Aachen – Az. 71 XIV 3296.L – nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, über den im Rahmen des Ermittlungsverfahrens 1 Js 1128/14 gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen auf Einsicht in die Betreuungsakte Amtsgericht Aachen – Az. 71 XIV 3296.L – nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.