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Beschluss

19 U 185/11

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2012:0807.19U185.11.00
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Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.10.2011 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 132/11 – wird zurückgewiesen.

Der Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt. 

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Aachen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Entscheidungsgründe
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.10.2011 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 132/11 – wird zurückgewiesen. Der Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt. Das angefochtene Urteil des Landgerichts Aachen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.