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Beschluss

5 U 7/12

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2012:0614.5U7.12.00
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Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens wird zurückgewiesen.

Entscheidungsgründe
Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens wird zurückgewiesen.