Beschluss
11 U 70/10
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2011:0316.11U70.10.00
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Tenor
Das am 23.02.2011 verkündete Urteils des Senats – 11 U 70/10 – wird hinsichtlich der Kostenentscheidung dahin berichtigt, dass der Kostentenor richtig wie folgt lautet:
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat der Nebenintervenient selbst zu tragen.
Entscheidungsgründe
Das am 23.02.2011 verkündete Urteils des Senats – 11 U 70/10 – wird hinsichtlich der Kostenentscheidung dahin berichtigt, dass der Kostentenor richtig wie folgt lautet: Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat der Nebenintervenient selbst zu tragen.