OffeneUrteileSuche
Beschluss

11 U 70/10

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2011:0316.11U70.10.00
1mal zitiert
1Zitate
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

Das am 23.02.2011 verkündete Urteils des Senats – 11 U 70/10 – wird hinsichtlich der Kostenentscheidung dahin berichtigt, dass der Kostentenor richtig wie folgt lautet:

Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat der Nebenintervenient selbst zu tragen.

Entscheidungsgründe
Das am 23.02.2011 verkündete Urteils des Senats – 11 U 70/10 – wird hinsichtlich der Kostenentscheidung dahin berichtigt, dass der Kostentenor richtig wie folgt lautet: Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat der Nebenintervenient selbst zu tragen.