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Urteil

5 U 138/06

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2009:0318.5U138.06.00
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Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Mai 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 509/04 - wird zurückgewiesen.

 

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Mai 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 509/04 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.