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Beschluss

7 U 74/18

Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGHAM:2019:0716.7U74.18.00
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Leitsätze

Haftung, Gutachter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Tenor

Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 23.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (4 O 300/15) zurückgenommen hat.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.500,00 EUR festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Haftung, Gutachter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 23.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (4 O 300/15) zurückgenommen hat. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO). Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.500,00 EUR festgesetzt.