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Beschluss

4 Ss 869/00

Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGHAM:2000:0824.4SS869.00.00
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Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abtei-lung des Amtsgerichts Delbrück zurückverwiesen.

Entscheidungsgründe
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abtei-lung des Amtsgerichts Delbrück zurückverwiesen.