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Beschluss

10 U 14/14

Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGD:2024:0211.10U14.14.00
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Tenor
  • I. Die Verfügungskläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 11.09.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • II. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 28.02.2014 gegeben.

  • III. Streitwert: 30.900,00 €

Entscheidungsgründe
I. Die Verfügungskläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 11.09.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. II. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 28.02.2014 gegeben. III. Streitwert : 30.900,00 €